Rechtsgrundlagen der EU-DSGVO ab 2018

Seit Mai 2018 vereinheitlicht die EU-DSGVO das Datenschutzrecht und hat somit gleiche Datenschutzstandards für die gesamte EU geschaffen. Insbesondere wurden Geldbußen bei Verstößen deutlich erhöht und durch die Marktort-gebundene Regelung können nun auch Unternehmen außerhalb der EU zur Verantwortung gezogen werden.

Zusätzlich dazu gibt es einige neue Verpflichtungen für Unternehmen, z.B. die Pflicht zu verbraucher- und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen bei elektronischen Geräten:

Die Verordnung ersetzt seit Mai 2018 die Richtlinie 95/46/EG, auf der das BDSG basiert. Dementsprechend bedarf es auch beim BDSG einer “Evolution”, da es sonst gegen die Verordnung verstoßen würde.
Dies wurde von der Bundesregierung gewürdigt und entsprechend ein Gesetzesentwurf zur Änderung des BDSG am 01.02.2017 veröffentlicht.
Im Gegensatz zur Richtlinie 95/46/EG ist die Grundverordnung unmittelbar seit dem 25. Mai 2018 wirksam und musste nicht erst vom nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden.

Daraus resultierend haben wir sowohl unsere Datenschutzerklärung, als auch unser Impressum entsprechend angepasst und bitten um Beachtung. 🙏